Wissen · Compliance
Die Halterhaftung lässt sich nicht wegdelegieren, nur organisieren. Wer Führerscheine nicht kontrolliert, haftet persönlich mit.
Die Halterhaftung verpflichtet das Unternehmen als Fahrzeughalter, nur berechtigte und geeignete Fahrer fahren zu lassen. Die regelmäßige Führerscheinkontrolle ist Teil dieser Halterpflichten und ergibt sich unter anderem aus den Unfallverhütungsvorschriften (UVV).
Worum es geht
Auch wer Aufgaben delegiert, trägt die Verantwortung als Halter weiter.
Die UVV verlangen die regelmäßige, dokumentierte Prüfung der Fahrerlaubnis.
Lässt ein Unbefugter fahren, drohen Bußgeld, Regress und je nach Fall strafrechtliche Folgen.
Worauf es ankommt
Wer darf welche Fahrzeuge fahren? Fahrerlaubnisklassen und Freigaben festlegen.
Führerscheine wiederkehrend prüfen, manuell oder elektronisch, und dokumentieren.
Halterpflichten schriftlich übertragen, ohne die Letztverantwortung abzugeben.
Die Fahrerunterweisung nach UVV regelmäßig durchführen.
Bedeutung für den Fuhrpark
Häufige Fragen
Stand: 29.06.2026. Keine Rechtsberatung. Allgemeine Grundlagen: Halterverantwortung nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“).
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