Wissen · ESG
Der EU-Omnibus hat 2026 viele Unternehmen aus der CSRD-Pflicht entlassen. Die CO₂-Bilanz fragen Kunden, Banken und Fördergeber trotzdem ab, und der Fuhrpark steht darin weit oben.
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Seit dem Omnibus-Paket 2026 gilt sie nur noch für große Unternehmen, doch die Treibhausgasbilanz und damit der Fuhrpark bleiben für fast alle relevant.
Worum es geht
Viele Unternehmen fallen aus der Berichtspflicht. Die CO₂-Bilanz verlangen Kunden, Banken und Fördergeber weiter.
Verbrenner schlagen in Scope 1 zu Buche, Strom und geleaste Fahrzeuge in Scope 2 und 3. Der Fuhrpark ist oft der größte mobile Emittent.
Ohne sauberes Flottendatenbild lässt sich keine belastbare Treibhausgasbilanz erstellen.
Die Regeln
Seit 18. März 2026 (Richtlinie (EU) 2026/470) sind nur noch Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. € Umsatz berichtspflichtig.
Der Kreis der Berichtspflichtigen schrumpft EU-weit um etwa 90 %. Börsennotierte KMU und Unternehmen mit 250 bis 1.000 Mitarbeitenden fallen heraus.
Für die verbleibenden Großunternehmen gelten die Pflichten für Geschäftsjahre ab 2027, erste Veröffentlichung 2028.
Wer herausfällt, kann freiwillig nach dem VSME-Standard berichten, rund 100 statt über 1.000 Datenpunkte, und Großkunden-Anfragen sauber bedienen.
Bedeutung für den Fuhrpark
Häufige Fragen
Stand: 29.06.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Quellen: Richtlinie (EU) 2026/470 (Amtsblatt der EU); KPMG Law, Erstes Omnibus-Paket (kpmg-law.de); Rödl & Partner, Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026 (roedl.com); IHK Osnabrück, Stand EU-Omnibus. Abruf 29.06.2026.
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