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Wissen · ESG

CSRD und ESG im Fuhrpark

Der EU-Omnibus hat 2026 viele Unternehmen aus der CSRD-Pflicht entlassen. Die CO₂-Bilanz fragen Kunden, Banken und Fördergeber trotzdem ab, und der Fuhrpark steht darin weit oben.

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Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Seit dem Omnibus-Paket 2026 gilt sie nur noch für große Unternehmen, doch die Treibhausgasbilanz und damit der Fuhrpark bleiben für fast alle relevant.

Worum es geht

Drei Punkte, die im Fuhrpark zählen

Weniger Pflicht, gleiche Erwartung

Viele Unternehmen fallen aus der Berichtspflicht. Die CO₂-Bilanz verlangen Kunden, Banken und Fördergeber weiter.

Die Flotte zählt doppelt

Verbrenner schlagen in Scope 1 zu Buche, Strom und geleaste Fahrzeuge in Scope 2 und 3. Der Fuhrpark ist oft der größte mobile Emittent.

Datenlücke statt Bericht

Ohne sauberes Flottendatenbild lässt sich keine belastbare Treibhausgasbilanz erstellen.

Die Regeln

Was der Omnibus 2026 ändert

01

Höhere Schwellen

Seit 18. März 2026 (Richtlinie (EU) 2026/470) sind nur noch Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. € Umsatz berichtspflichtig.

02

Rund 90 % weniger

Der Kreis der Berichtspflichtigen schrumpft EU-weit um etwa 90 %. Börsennotierte KMU und Unternehmen mit 250 bis 1.000 Mitarbeitenden fallen heraus.

03

Erstanwendung 2027

Für die verbleibenden Großunternehmen gelten die Pflichten für Geschäftsjahre ab 2027, erste Veröffentlichung 2028.

04

VSME für Zulieferer

Wer herausfällt, kann freiwillig nach dem VSME-Standard berichten, rund 100 statt über 1.000 Datenpunkte, und Großkunden-Anfragen sauber bedienen.

Bedeutung für den Fuhrpark

Vier Eckdaten

> 1.000
Mitarbeitende
> 450 Mio €
Umsatz
~90%
weniger pflichtig
Scope 1–3
Flotte zählt

Häufige Fragen

Was Sie zu CSRD und ESG im Fuhrpark wissen sollten.

Wer ist 2026 CSRD-pflichtig?
Nach dem Omnibus-Paket nur noch Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. € Umsatz.
Was ändert der Omnibus?
Er hebt die Schwellen an, nimmt rund 90 % der bisher Pflichtigen heraus und schließt börsennotierte KMU aus. Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2026/470, in Kraft seit 18. März 2026.
Ab wann müssen verbleibende Unternehmen berichten?
Für Geschäftsjahre ab 2027, mit erster Veröffentlichung 2028.
Müssen Zulieferer trotzdem ESG-Daten liefern?
Häufig ja, über Großkunden und Banken. Freiwillig lässt sich das mit dem schlankeren VSME-Standard bedienen.
Welche Rolle spielt der Fuhrpark?
Eine große. Verbrenner zählen zu Scope 1, Strom und geleaste Fahrzeuge zu Scope 2 und 3. Der Fuhrpark ist damit ein zentraler Hebel der CO₂-Bilanz.

Stand: 29.06.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Quellen: Richtlinie (EU) 2026/470 (Amtsblatt der EU); KPMG Law, Erstes Omnibus-Paket (kpmg-law.de); Rödl & Partner, Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026 (roedl.com); IHK Osnabrück, Stand EU-Omnibus. Abruf 29.06.2026.

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