Wissen · Elektrifizierung
Ohne Laden keine E-Flotte. Die Frage ist nicht ob, sondern wo geladen wird, zu welchen Kosten und wer es steuert.
Ladeinfrastruktur umfasst Ladepunkte, Leitungs- und Lastmanagement an drei Orten: am Firmenstandort, zu Hause beim Mitarbeiter und öffentlich unterwegs. Für Flotten entscheidet sie über Alltagstauglichkeit, Kosten und die Einhaltung gesetzlicher Pflichten.
Worum es geht
Firmenstandort, Zuhause und öffentlich. Jeder hat eigene Kosten, Abrechnung und Steuerregeln.
Nicht die Wallbox, sondern die verfügbare Anschlussleistung begrenzt die Flotte. Lastmanagement entscheidet.
Wer den Dienstwagen zu Hause lädt, muss die geladene Kilowattstunde seit 2026 nachweisen.
Worauf es ankommt
Wie viele Fahrzeuge, welche Standzeiten, welcher Ladeort. Daraus folgt die Zahl der Ladepunkte.
Anschlussleistung prüfen und dynamisches Lastmanagement nutzen, statt teuer das Netz auszubauen.
Verbrauchsgenau abrechnen, am Standort und zu Hause, plus THG-Erlöse für öffentliche Ladepunkte.
Die GEIG-Vorgaben einhalten und verfügbare Förderung mitnehmen.
Abrechnung und Organisation
Seit dem Wegfall der Pauschalen zum 1. Januar 2026 ist die Erstattung kein Steuerthema mehr, sondern ein Prozessthema.
Steuerfrei erstattet werden darf nur die tatsächlich geladene Strommenge, nachgewiesen über einen gesonderten Zähler. Grundlage ist das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. November 2025. Der Zähler muss steuerlich nicht geeicht sein, ein Eigenbeleg genügt jedoch nicht. Details zur steuerlichen Seite stehen unter Dienstwagenbesteuerung.
Die häufigste Reihenfolge ist die falsche. Zuerst wird die Erstattungsregel umgeschrieben, danach zeigt sich, dass nur ein Teil der Heimlader einen auswertbaren Zähler hat. Die Zahl der messfähigen Ladepunkte entscheidet, ob die Regelung trägt.
Bei dreistelliger Fahrzeugzahl entstehen monatlich mehrere hundert Einzelabrechnungen. Ohne automatisierte Übernahme in die Lohnabrechnung bindet das die Fuhrparkverwaltung dauerhaft.
Fuhrpark stellt die Technik, Personal verantwortet die Lohnabrechnung, Einkauf beschafft die Wallbox. Wo die Übergabe nicht geregelt ist, bleibt die Erstattung liegen oder läuft ungeprüft weiter.
Die erste Frage lautet deshalb nicht, wie hoch erstattet wird, sondern wie viele Ihrer Fahrer mit Lademöglichkeit zu Hause heute über einen auswertbaren Zähler verfügen. Diese Zahl entscheidet, ob Ihre Erstattungsregelung funktioniert oder nur auf dem Papier steht.
Bedeutung für den Fuhrpark
Häufige Fragen
Stand: 21.08.2026. Keine Rechtsberatung. Quellen: Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 11.11.2025, GZ IV C 5 – S 2334/00087/014/013, BStBl I S. 1929; § 10 GEIG; EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Richtlinie 2024/1275/EU); BMWE; electrive.net, GEIG-Novelle; PwC. Abruf 29.06.2026.
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