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Wissen · Elektrifizierung

Ladeinfrastruktur für Flotten

Ohne Laden keine E-Flotte. Die Frage ist nicht ob, sondern wo geladen wird, zu welchen Kosten und wer es steuert.

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Ladeinfrastruktur umfasst Ladepunkte, Leitungs- und Lastmanagement an drei Orten: am Firmenstandort, zu Hause beim Mitarbeiter und öffentlich unterwegs. Für Flotten entscheidet sie über Alltagstauglichkeit, Kosten und die Einhaltung gesetzlicher Pflichten.

Worum es geht

Drei Punkte, die im Fuhrpark zählen

Drei Ladeorte, drei Logiken

Firmenstandort, Zuhause und öffentlich. Jeder hat eigene Kosten, Abrechnung und Steuerregeln.

Der Netzanschluss ist der Engpass

Nicht die Wallbox, sondern die verfügbare Anschlussleistung begrenzt die Flotte. Lastmanagement entscheidet.

Abrechnung wird zur Pflicht

Wer den Dienstwagen zu Hause lädt, muss die geladene Kilowattstunde seit 2026 nachweisen.

Worauf es ankommt

Vier Schritte zur Ladelösung

01

Bedarf & Standorte

Wie viele Fahrzeuge, welche Standzeiten, welcher Ladeort. Daraus folgt die Zahl der Ladepunkte.

02

Netz & Lastmanagement

Anschlussleistung prüfen und dynamisches Lastmanagement nutzen, statt teuer das Netz auszubauen.

03

Abrechnung & THG

Verbrauchsgenau abrechnen, am Standort und zu Hause, plus THG-Erlöse für öffentliche Ladepunkte.

04

Pflicht & Förderung

Die GEIG-Vorgaben einhalten und verfügbare Förderung mitnehmen.

Abrechnung und Organisation

Laden zu Hause abrechnen: Woran es in der Praxis scheitert.

Seit dem Wegfall der Pauschalen zum 1. Januar 2026 ist die Erstattung kein Steuerthema mehr, sondern ein Prozessthema.

Steuerfrei erstattet werden darf nur die tatsächlich geladene Strommenge, nachgewiesen über einen gesonderten Zähler. Grundlage ist das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. November 2025. Der Zähler muss steuerlich nicht geeicht sein, ein Eigenbeleg genügt jedoch nicht. Details zur steuerlichen Seite stehen unter Dienstwagenbesteuerung.

Erst die Infrastruktur, dann die Richtlinie

Die häufigste Reihenfolge ist die falsche. Zuerst wird die Erstattungsregel umgeschrieben, danach zeigt sich, dass nur ein Teil der Heimlader einen auswertbaren Zähler hat. Die Zahl der messfähigen Ladepunkte entscheidet, ob die Regelung trägt.

Der Prozess ist das Nadelöhr

Bei dreistelliger Fahrzeugzahl entstehen monatlich mehrere hundert Einzelabrechnungen. Ohne automatisierte Übernahme in die Lohnabrechnung bindet das die Fuhrparkverwaltung dauerhaft.

Zuständigkeit klären

Fuhrpark stellt die Technik, Personal verantwortet die Lohnabrechnung, Einkauf beschafft die Wallbox. Wo die Übergabe nicht geregelt ist, bleibt die Erstattung liegen oder läuft ungeprüft weiter.

Die erste Frage lautet deshalb nicht, wie hoch erstattet wird, sondern wie viele Ihrer Fahrer mit Lademöglichkeit zu Hause heute über einen auswertbaren Zähler verfügen. Diese Zahl entscheidet, ob Ihre Erstattungsregelung funktioniert oder nur auf dem Papier steht.

Bedeutung für den Fuhrpark

Vier Eckdaten

> 20
Stellplätze: GEIG-Pflicht
1
Ladepunkt seit 2025
Mai 2026
GEIG-Novelle
Lastmgmt
statt Netzausbau

Häufige Fragen

Was Sie zur Ladeinfrastruktur wissen sollten.

Wann besteht eine Ladepunkt-Pflicht?
Nach dem GEIG müssen Nichtwohngebäude im Bestand mit über 20 Stellplätzen seit 1. Januar 2025 mindestens einen Ladepunkt vorhalten. Bei Neubau und Renovierung gelten weitergehende Quoten.
Was ändert sich 2026?
Die EPBD-Novelle ist bis 29. Mai 2026 in nationales Recht zu überführen. Die GEIG-Novelle senkt Schwellen und ergänzt eine Pflicht zum intelligenten Laden. Für Bestandsgebäude mit über 20 Stellplätzen ist ab 1. Januar 2027 ein Ladepunkt je zehn Stellplätze oder Leitungsinfrastruktur für die Hälfte der Stellplätze vorgesehen.
Wo sollten Flotten laden?
In einer Kombination aus Standort, Zuhause und öffentlich. Der Mix richtet sich nach Standzeiten und Routen.
Wie vermeidet man teuren Netzausbau?
Über dynamisches Lastmanagement, das die verfügbare Leistung intelligent auf die Fahrzeuge verteilt.
Wie werden Ladekosten abgerechnet?
Verbrauchsgenau. Beim Heimladen ist seit 2026 der Nachweis der geladenen Energiemenge nötig.
Wie rechnen wir das Laden zu Hause seit 2026 ab?
Über einen gesonderten Zähler je Fahrzeug, stationär oder mobil. Angesetzt wird der individuelle Vertragspreis des Mitarbeiters oder die veröffentlichte Pauschale von 0,34 Euro je Kilowattstunde.
Was tun, wenn nicht alle Fahrer einen Zähler haben?
Zuerst den Bestand erheben, dann in Stufen nachrüsten. Für Fahrzeuge ohne messfähigen Ladepunkt ist eine steuerfreie Erstattung derzeit nicht möglich, hier braucht es eine Übergangsregelung in der Car Policy.

Stand: 21.08.2026. Keine Rechtsberatung. Quellen: Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 11.11.2025, GZ IV C 5 – S 2334/00087/014/013, BStBl I S. 1929; § 10 GEIG; EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Richtlinie 2024/1275/EU); BMWE; electrive.net, GEIG-Novelle; PwC. Abruf 29.06.2026.

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