Wissen · Förderung
Jedes E-Fahrzeug in Ihrer Flotte ist eine jährliche Einnahmequelle. In vielen Fuhrparks bleibt sie liegen, weil niemand sie abruft oder die Halterfrage ungeklärt ist.
Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) verpflichtet Mineralölunternehmen, ihre CO₂-Emissionen zu senken. Halter reiner E-Fahrzeuge können die eingesparten Emissionen zertifizieren lassen und verkaufen, gegen eine jährliche Prämie je Fahrzeug.
Worum es geht
Jedes zugelassene E-Fahrzeug bringt eine Prämie, jedes Jahr neu. Ohne Prozess bleibt das Geld einfach liegen.
Anspruch hat, wer im Fahrzeugschein als Halter steht. Bei Dienstwagen ist das oft der Mitarbeiter, nicht das Unternehmen.
Der Preis bildet sich frei aus Angebot und Nachfrage. Wer Anbieter und Laufzeiten nicht prüft, verschenkt Erlös.
So funktioniert es
Reines E-Fahrzeug (BEV) der Klassen M1 oder N1, eingetragener Halter laut Zulassungsbescheinigung Teil I. Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen.
Ein Abwickler sammelt die Quoten und meldet die Einsparung beim Umweltbundesamt an.
Die zertifizierten Einsparungen gehen an quotenpflichtige Mineralölunternehmen, die ihre gesetzliche Quote erfüllen müssen.
Auszahlung je Fahrzeug, jährlich wiederholbar. Der Antrag für das Quotenjahr läuft bis 15. November.
Bedeutung für den Fuhrpark
Häufige Fragen
Stand: 29.06.2026. Prämienhöhen schwanken und werden je Anbieter und Quotenjahr neu festgesetzt. Quellen: ADAC, THG-Quote (adac.de); Finanztip, THG-Quote (finanztip.de); Verivox, Preisentwicklung THG-Quote (verivox.de); § 37a BImSchG. Abruf 29.06.2026.
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