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Wissen · Finanzierung

Leasing oder Kauf im Fuhrpark

Die Frage entscheidet sich nicht an der Rate, sondern an den Gesamtkosten. Wer Liquidität, Restwertrisiko und Steuer zusammen denkt, trifft die richtige Wahl, oft eine Mischung.

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Leasing oder Kauf ist die Grundsatzfrage der Fuhrpark-Finanzierung. Leasing verlagert Restwertrisiko und Betrieb auf den Anbieter und schont Liquidität. Kauf bindet Kapital, sichert aber Eigentum und die volle Abschreibung.

Worum es geht

Drei Denkfehler, die teuer werden

Rate ist nicht gleich Kosten

Eine niedrige Leasingrate sagt nichts über die TCO. Es zählt der Vollkostenvergleich über die Haltedauer.

Restwertrisiko, besonders bei BEV

Wer kauft, trägt das Wiederverkaufsrisiko selbst. Bei E-Autos ist es derzeit schwer kalkulierbar.

Steuer verschiebt die Rechnung

Seit 2025 sind gekaufte E-Fahrzeuge degressiv abschreibbar. Das verändert den Vergleich spürbar.

Worauf es ankommt

Vier Faktoren, die entscheiden

01

Liquidität & Kapitalbindung

Leasing schont Liquidität, Kauf bindet Kapital, schafft aber Eigentum und Bilanzwirkung.

02

Restwertrisiko

Beim Leasing trägt es der Anbieter, beim Kauf das Unternehmen. Bei BEV ein gewichtiger Punkt.

03

Steuer & Abschreibung

Gekaufte E-Fahrzeuge sind seit Juli 2025 degressiv abschreibbar, 75 % im ersten Jahr. Leasing ist davon ausgenommen.

04

Flexibilität & Aufwand

Full-Service-Leasing bündelt Betrieb und Steuerung. Kauf verlangt eigene Prozesse für SMR, Versicherung und Verwertung.

Bedeutung für den Fuhrpark

Worauf es hinausläuft

TCO
entscheidet, nicht die Rate
Restwert
Risiko verteilen
75%
AfA Kauf-BEV, Jahr 1
neutral
anbieterunabhängig

Häufige Fragen

Was Sie zu Leasing und Kauf wissen sollten.

Ist Leasing oder Kauf günstiger?
Das entscheidet der Vollkostenvergleich, nicht die Rate. Liquidität, Haltedauer, Steuer und Restwert geben den Ausschlag.
Was ist der größte Vorteil von Leasing?
Planbare Kosten und die Verlagerung des Restwertrisikos auf den Anbieter.
Wann lohnt sich Kauf?
Bei langer Haltedauer, vorhandener Liquidität und wenn sich die Abschreibung nutzen lässt, etwa die Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge.
Wie wirkt die Steuer auf die Entscheidung?
Gekaufte E-Fahrzeuge sind seit Juli 2025 degressiv abschreibbar, 75 % im ersten Jahr. Leasing nicht. Das kann den Kauf attraktiver machen.
Geht auch eine Mischung?
Ja. Viele Flotten kombinieren beides je Segment und Haltedauer.

Stand: 29.06.2026. Keine Steuerberatung. Quelle zur Sonderabschreibung: ADAC, Elektroauto als Firmenwagen (adac.de); navit, Dienstwagensteuer (navit.com). Abruf 29.06.2026.

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Glossar

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