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Wissen · Steuer

Dienstwagenbesteuerung 2026

Die Steuer entscheidet mit, welches Auto Ihre Leute fahren. Wer den geldwerten Vorteil clever nutzt, hat den stärksten Hebel für die Elektroquote schon in der Hand.

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Dienstwagenbesteuerung regelt, wie die private Nutzung eines Firmenwagens als geldwerter Vorteil versteuert wird. Maßgeblich ist der Bruttolistenpreis bei Erstzulassung. Für reine E-Autos gilt ein Viertel des Verbrenner-Satzes, was den Dienstwagen zum schärfsten Instrument der Elektrifizierung macht.

Die Sätze auf einen Blick

Wer wie viel versteuert.

Versteuert wird ein monatlicher Prozentsatz des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil, dazu der Arbeitsweg.

FahrzeugtypVersteuerung je MonatBedingung
Reines E-Auto (BEV)0,25 % des BLPBruttolistenpreis bis 100.000 €
E-Auto über 100.000 €0,5 % des BLPBruttolistenpreis über 100.000 €
Plug-in-Hybrid0,5 % des BLP≤ 50 g/km CO₂ oder ≥ 80 km E-Reichweite (WLTP)
Plug-in-Hybrid ohne Kriterien1 % des BLPKriterien nicht erfüllt
Verbrenner1 % des BLP–
Arbeitsweg (Zuschlag)0,03 % je kmBEV: ein Viertel, also 0,0075 %

BLP = Bruttolistenpreis bei Erstzulassung. Stand 2026.

Die Regeln

Was 2026 neu ist.

01

Höhere Preisgrenze

Seit 1. Juli 2025 gilt die 0,25-%-Regel für E-Autos bis 100.000 € Bruttolistenpreis, vorher waren es 70.000 €.

02

Kfz-Steuer befreit

Reine E-Autos mit Erstzulassung bis Ende 2030 bleiben bis zu zehn Jahre kfz-steuerfrei, längstens bis Ende 2035 (§ 3d KraftStG).

03

Degressive Abschreibung

Für gekaufte E-Fahrzeuge gibt es seit Juli 2025 eine Sonderabschreibung: 75 % im ersten Jahr, danach fallend. Leasing ist ausgenommen.

04

Ladekosten verbrauchsabhängig

Seit 2026 wird die geladene Strommenge gemessen und individuell erstattet, statt pauschal geschätzt.

Rechenbeispiel

E-Auto gegen Verbrenner.

E-Auto · 50.000 €

0,25 % vom Bruttolistenpreis sind 125 € geldwerter Vorteil pro Monat.

Verbrenner · 50.000 €

1 % vom Bruttolistenpreis sind 500 € geldwerter Vorteil pro Monat.

Differenz

375 € weniger pro Monat beim E-Auto, vor dem Arbeitsweg gerechnet.

Beispielrechnung, angenommener Bruttolistenpreis 50.000 € (Annahme). Der tatsächliche Nettoeffekt hängt vom individuellen Steuersatz ab.

Methoden

1-Prozent-Regel oder Fahrtenbuch.

1-Prozent-Methode

Pauschal: 0,25 bis 1 % des Bruttolistenpreises je Monat. Einfach und nutzungsunabhängig.

Fahrtenbuch

Spitzabrechnung nach tatsächlich privat gefahrenen Kilometern. Aufwendiger, dafür genau.

Wann was?

Bei hoher Privatnutzung die Pauschale, bei geringer das Fahrtenbuch. Wählbar pro Fahrzeug und Jahr.

Neu seit 2026

Laden zu Hause: Die Pauschale ist entfallen.

Die wichtigste lohnsteuerliche Änderung des Jahres für Fuhrparks mit Elektrofahrzeugen.

Bis Ende 2025 durfte der Arbeitgeber das Laden eines Dienstwagens an der privaten Wallbox pauschal und ohne Nachweis steuerfrei erstatten: 30 oder 70 Euro im Monat für reine Elektrofahrzeuge, 15 oder 35 Euro für Plug-in-Hybride. Der niedrigere Betrag galt, wenn zusätzlich im Betrieb geladen werden konnte.

Seit dem 1. Januar 2026 ist nur noch steuerfrei, was als tatsächlich geladene Strommenge gemessen und belegt ist. Grundlage ist das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. November 2025. Eine Übergangsregelung gibt es nicht.

Was als Nachweis genügt

Ein gesonderter Zähler für das Fahrzeug, stationär oder mobil, wallbox- oder fahrzeugintern. Steuerlich muss er nicht geeicht sein. Ein Eigenbeleg genügt nicht.

Welcher Preis gilt

Der individuelle Vertragspreis des Mitarbeiters oder alternativ die veröffentlichte Pauschale von 0,34 Euro je Kilowattstunde.

Was bei Untätigkeit passiert

Wer weiter pauschal erstattet, zahlt steuerpflichtigen Arbeitslohn aus. Die Nachforderung wächst mit jeder Abrechnung und wird erst bei der Lohnsteuerprüfung sichtbar.

Das eigentliche Problem ist selten die Regel, sondern die Infrastruktur. Erstatten lässt sich nur, was gemessen wird, und gemessen wird nur dort, wo ein auswertbarer Zähler hängt. Wie Sie den Prozess dahinter aufsetzen, steht unter Ladeinfrastruktur für Flotten.

Bedeutung für den Fuhrpark

Vier Zahlen, die in jede Car Policy gehören.

0,25%
E-Auto bis 100.000 €
1%
Verbrenner
bis 2030
Sonderregel BEV
10J.
Kfz-Steuer frei

Häufige Fragen

Was Sie zur Dienstwagensteuer 2026 wissen sollten.

Wie hoch ist die Dienstwagensteuer für ein E-Auto 2026?
Bei reinen E-Autos bis 100.000 € Bruttolistenpreis werden monatlich 0,25 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt, ein Viertel des Verbrenner-Satzes.
Was gilt über 100.000 Euro Bruttolistenpreis?
Liegt der Bruttolistenpreis eines E-Autos darüber, steigt der Satz auf 0,5 % pro Monat.
Welcher Satz gilt für Plug-in-Hybride?
0,5 %, sofern der Hybrid höchstens 50 g/km CO₂ ausstößt oder mindestens 80 km rein elektrisch fährt (WLTP). Sonst greift die volle 1-%-Regel.
Wie lange gilt die 0,25-%-Regel?
Nach aktuellem Stand für Fahrzeuge mit Überlassung bzw. Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030.
Wie wird der Arbeitsweg besteuert?
Pauschal mit 0,03 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer und Monat. Bei E-Autos unter der 0,25-%-Regel auf ein Viertel reduziert, also 0,0075 %.
1-Prozent-Regel oder Fahrtenbuch, was ist besser?
Bei hoher privater Nutzung ist die Pauschale meist günstiger und einfacher. Bei geringer Privatnutzung lohnt das Fahrtenbuch. Die Methode lässt sich pro Fahrzeug und Jahr wählen.
Wie werden die Ladekosten behandelt?
Der Arbeitgeber kann das Laden steuerfrei ermöglichen oder erstatten. Für das Heimladen gelten seit 2026 Nachweis- oder Pauschalregelungen, die den tatsächlichen Verbrauch abbilden.
Gilt die 0,25-%-Regel auch für gebrauchte E-Autos?
Ja. Maßgeblich sind der Bruttolistenpreis bei Erstzulassung und das Datum der Überlassung an den Mitarbeiter.
Dürfen wir die Ladepauschale von 30 oder 70 Euro noch zahlen?
Nein. Die Pauschalen sind mit dem BMF-Schreiben vom 11. November 2025 zum Jahreswechsel ersatzlos entfallen. Letztmals anwendbar waren sie auf Lohnzahlungszeiträume, die vor dem 1. Januar 2026 endeten.
Muss der Stromzähler geeicht sein?
Steuerlich nicht. Ausreichend ist ein gesonderter stationärer oder mobiler Zähler, auch wallbox- oder fahrzeugintern. Ein Eigenbeleg des Mitarbeiters genügt dagegen nicht.

Stand: 21.08.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Einzelfallberatung. Quellen: ADAC, Elektroauto als Firmenwagen (adac.de); Bundesministerium der Finanzen, Lohnsteuer-Hinweise (bundesfinanzministerium.de); § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz; § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG; Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 11.11.2025, GZ IV C 5 – S 2334/00087/014/013, BStBl I S. 1929. Abruf 21.08.2026.

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