Wissen · Steuer
Die Steuer entscheidet mit, welches Auto Ihre Leute fahren. Wer den geldwerten Vorteil clever nutzt, hat den stärksten Hebel für die Elektroquote schon in der Hand.
Dienstwagenbesteuerung regelt, wie die private Nutzung eines Firmenwagens als geldwerter Vorteil versteuert wird. Maßgeblich ist der Bruttolistenpreis bei Erstzulassung. Für reine E-Autos gilt ein Viertel des Verbrenner-Satzes, was den Dienstwagen zum schärfsten Instrument der Elektrifizierung macht.
Die Sätze auf einen Blick
Versteuert wird ein monatlicher Prozentsatz des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil, dazu der Arbeitsweg.
| Fahrzeugtyp | Versteuerung je Monat | Bedingung |
|---|---|---|
| Reines E-Auto (BEV) | 0,25 % des BLP | Bruttolistenpreis bis 100.000 € |
| E-Auto über 100.000 € | 0,5 % des BLP | Bruttolistenpreis über 100.000 € |
| Plug-in-Hybrid | 0,5 % des BLP | ≤ 50 g/km CO₂ oder ≥ 80 km E-Reichweite (WLTP) |
| Plug-in-Hybrid ohne Kriterien | 1 % des BLP | Kriterien nicht erfüllt |
| Verbrenner | 1 % des BLP | – |
| Arbeitsweg (Zuschlag) | 0,03 % je km | BEV: ein Viertel, also 0,0075 % |
BLP = Bruttolistenpreis bei Erstzulassung. Stand 2026.
Die Regeln
Seit 1. Juli 2025 gilt die 0,25-%-Regel für E-Autos bis 100.000 € Bruttolistenpreis, vorher waren es 70.000 €.
Reine E-Autos mit Erstzulassung bis Ende 2030 bleiben bis zu zehn Jahre kfz-steuerfrei, längstens bis Ende 2035 (§ 3d KraftStG).
Für gekaufte E-Fahrzeuge gibt es seit Juli 2025 eine Sonderabschreibung: 75 % im ersten Jahr, danach fallend. Leasing ist ausgenommen.
Seit 2026 wird die geladene Strommenge gemessen und individuell erstattet, statt pauschal geschätzt.
Rechenbeispiel
0,25 % vom Bruttolistenpreis sind 125 € geldwerter Vorteil pro Monat.
1 % vom Bruttolistenpreis sind 500 € geldwerter Vorteil pro Monat.
375 € weniger pro Monat beim E-Auto, vor dem Arbeitsweg gerechnet.
Beispielrechnung, angenommener Bruttolistenpreis 50.000 € (Annahme). Der tatsächliche Nettoeffekt hängt vom individuellen Steuersatz ab.
Methoden
Pauschal: 0,25 bis 1 % des Bruttolistenpreises je Monat. Einfach und nutzungsunabhängig.
Spitzabrechnung nach tatsächlich privat gefahrenen Kilometern. Aufwendiger, dafür genau.
Bei hoher Privatnutzung die Pauschale, bei geringer das Fahrtenbuch. Wählbar pro Fahrzeug und Jahr.
Neu seit 2026
Die wichtigste lohnsteuerliche Änderung des Jahres für Fuhrparks mit Elektrofahrzeugen.
Bis Ende 2025 durfte der Arbeitgeber das Laden eines Dienstwagens an der privaten Wallbox pauschal und ohne Nachweis steuerfrei erstatten: 30 oder 70 Euro im Monat für reine Elektrofahrzeuge, 15 oder 35 Euro für Plug-in-Hybride. Der niedrigere Betrag galt, wenn zusätzlich im Betrieb geladen werden konnte.
Seit dem 1. Januar 2026 ist nur noch steuerfrei, was als tatsächlich geladene Strommenge gemessen und belegt ist. Grundlage ist das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. November 2025. Eine Übergangsregelung gibt es nicht.
Ein gesonderter Zähler für das Fahrzeug, stationär oder mobil, wallbox- oder fahrzeugintern. Steuerlich muss er nicht geeicht sein. Ein Eigenbeleg genügt nicht.
Der individuelle Vertragspreis des Mitarbeiters oder alternativ die veröffentlichte Pauschale von 0,34 Euro je Kilowattstunde.
Wer weiter pauschal erstattet, zahlt steuerpflichtigen Arbeitslohn aus. Die Nachforderung wächst mit jeder Abrechnung und wird erst bei der Lohnsteuerprüfung sichtbar.
Das eigentliche Problem ist selten die Regel, sondern die Infrastruktur. Erstatten lässt sich nur, was gemessen wird, und gemessen wird nur dort, wo ein auswertbarer Zähler hängt. Wie Sie den Prozess dahinter aufsetzen, steht unter Ladeinfrastruktur für Flotten.
Bedeutung für den Fuhrpark
Häufige Fragen
Stand: 21.08.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Einzelfallberatung. Quellen: ADAC, Elektroauto als Firmenwagen (adac.de); Bundesministerium der Finanzen, Lohnsteuer-Hinweise (bundesfinanzministerium.de); § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz; § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG; Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 11.11.2025, GZ IV C 5 – S 2334/00087/014/013, BStBl I S. 1929. Abruf 21.08.2026.
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