Wissen · Mobilität
Das Dienstrad ist nach dem Dienstwagen das beliebteste Mobilitätsbenefit, und steuerlich oft das günstigste. Entscheidend ist nur, welches Modell Sie wählen.
Ein Dienstrad (oft Jobrad genannt) ist ein vom Arbeitgeber geleastes Fahrrad oder E-Bike, das Mitarbeitende auch privat nutzen. Je nach Modell ist es steuerfrei oder wird mit 0,25 % des Listenpreises versteuert.
Worum es geht
Gehaltsextra ist für Mitarbeitende steuerfrei, kostet aber den Arbeitgeber. Gehaltsumwandlung ist günstig für beide, aber nicht steuerfrei.
Fahrräder und Pedelecs bis 25 km/h profitieren. S-Pedelecs gelten als Kfz, also volle 1-%-Regel.
Steuerfrei ist das Rad nur als echtes Gehaltsextra, nicht per Gehaltsverzicht.
Worauf es ankommt
Gehaltsextra nach § 3 Nr. 37 EStG (steuerfrei) oder Gehaltsumwandlung mit der 0,25-%-Regel.
Bei Umwandlung: monatlich 0,25 % der auf volle 100 € abgerundeten UVP als geldwerter Vorteil.
Rahmenvertrag mit dem Anbieter, Überlassungsvereinbarung, meist 36 Monate Laufzeit.
Bei Umwandlung den Mindestlohn nicht unterschreiten. S-Pedelecs wie Kfz behandeln.
Bedeutung für den Fuhrpark
Häufige Fragen
Stand: 29.06.2026. Keine Steuerberatung. Quellen: § 3 Nr. 37 EStG; § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 6 EStG; BMF-Schreiben vom 09.01.2020; ADAC, NAVIT, JobRad. Abruf 29.06.2026.
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