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Wissen · Mobilität

Dienstrad und Jobrad

Das Dienstrad ist nach dem Dienstwagen das beliebteste Mobilitätsbenefit, und steuerlich oft das günstigste. Entscheidend ist nur, welches Modell Sie wählen.

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Ein Dienstrad (oft Jobrad genannt) ist ein vom Arbeitgeber geleastes Fahrrad oder E-Bike, das Mitarbeitende auch privat nutzen. Je nach Modell ist es steuerfrei oder wird mit 0,25 % des Listenpreises versteuert.

Worum es geht

Drei Punkte, die zählen

Zwei Modelle, zwei Logiken

Gehaltsextra ist für Mitarbeitende steuerfrei, kostet aber den Arbeitgeber. Gehaltsumwandlung ist günstig für beide, aber nicht steuerfrei.

Nur bis 25 km/h begünstigt

Fahrräder und Pedelecs bis 25 km/h profitieren. S-Pedelecs gelten als Kfz, also volle 1-%-Regel.

Zusätzlichkeit entscheidet

Steuerfrei ist das Rad nur als echtes Gehaltsextra, nicht per Gehaltsverzicht.

Worauf es ankommt

Vier Schritte zum Dienstrad

01

Modell wählen

Gehaltsextra nach § 3 Nr. 37 EStG (steuerfrei) oder Gehaltsumwandlung mit der 0,25-%-Regel.

02

Versteuerung verstehen

Bei Umwandlung: monatlich 0,25 % der auf volle 100 € abgerundeten UVP als geldwerter Vorteil.

03

Leasing aufsetzen

Rahmenvertrag mit dem Anbieter, Überlassungsvereinbarung, meist 36 Monate Laufzeit.

04

Grenzen beachten

Bei Umwandlung den Mindestlohn nicht unterschreiten. S-Pedelecs wie Kfz behandeln.

Bedeutung für den Fuhrpark

Vier Eckdaten

0,25%
bei Gehaltsumwandlung
0 €
Gehaltsextra steuerfrei
bis 2030
befristet
≤ 25 km/h
begünstigt

Häufige Fragen

Was Sie zum Dienstrad wissen sollten.

Wie wird ein Dienstrad versteuert?
Bei Gehaltsumwandlung mit 0,25 % der auf volle 100 € abgerundeten UVP pro Monat. Als Gehaltsextra nach § 3 Nr. 37 EStG bleibt es steuerfrei.
Was ist der Unterschied zwischen Gehaltsextra und Gehaltsumwandlung?
Das Gehaltsextra ist steuerfrei, kostet aber den Arbeitgeber. Bei der Umwandlung verzichtet der Mitarbeiter auf Bruttogehalt und versteuert nur den geldwerten Vorteil.
Gilt das auch für E-Bikes?
Ja, für Pedelecs bis 25 km/h. S-Pedelecs gelten als Kraftfahrzeuge und werden mit 1 % versteuert.
Wie lange gilt die Regel?
Die Begünstigung ist nach aktuellem Stand bis 31. Dezember 2030 befristet.
Lohnt sich ein Dienstrad neben dem Dienstwagen?
Ja. Beide sind kombinierbar und werden steuerlich unabhängig voneinander behandelt.

Stand: 29.06.2026. Keine Steuerberatung. Quellen: § 3 Nr. 37 EStG; § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 6 EStG; BMF-Schreiben vom 09.01.2020; ADAC, NAVIT, JobRad. Abruf 29.06.2026.

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Dienstwagenbesteuerung

Den Vergleich zum Dienstwagen ziehen.

Car Policy

Dienstrad in der Dienstwagenordnung verankern.

Glossar

Fleet- und Mobility-Begriffe kurz erklärt.

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