Wissen · Steuer
Beim Dienstwagen zählt nicht das Bruttogehalt, sondern was netto übrig bleibt. Ein E-Dienstwagen schlägt eine Gehaltserhöhung netto oft deutlich.
Die Frage Dienstwagen oder Gehaltserhöhung vergleicht zwei Formen der Vergütung: den geldwerten Vorteil eines Firmenwagens gegen mehr Bruttogehalt. Entscheidend sind Steuer, Sozialabgaben und die tatsächliche private Nutzung.
Worum es geht
Eine Gehaltserhöhung wird voll versteuert und verbeitragt. Vom Dienstwagen bleibt oft mehr beim Mitarbeiter.
Mit 0,25 % statt 1 % geldwertem Vorteil wird der E-Dienstwagen steuerlich besonders attraktiv.
Der Vorteil zählt nur, wenn der Wagen privat genutzt wird. Wer kaum privat fährt, rechnet anders.
Worauf es ankommt
1 % (Verbrenner), 0,5 % oder 0,25 % (E-Auto) des Bruttolistenpreises je Monat, plus Arbeitsweg.
Den versteuerten Dienstwagen-Vorteil gegen das Netto aus der Gehaltserhöhung stellen.
Die Lohnnebenkosten der Gehaltserhöhung gegen die Fahrzeugkosten abwägen.
Den tatsächlichen privaten Nutzungsanteil ehrlich einschätzen.
Bedeutung für den Fuhrpark
Häufige Fragen
Stand: 29.06.2026. Keine Steuerberatung. Quellen: ADAC, Dienstwagensteuer (adac.de); Bundesministerium der Finanzen. Sätze und Grenzen siehe Beitrag Dienstwagenbesteuerung. Abruf 29.06.2026.
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